AGB & Lizenzbedingungen

Dieses Dokument enthält die vollständigen Vertragsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von set.a.light 3D.

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen & EULA – gilt für Verbraucher (§ 13 BGB)

Teil B: B2B-Lizenzbedingungen – gilt für Unternehmer, Schulen, Hochschulen & Organisationen (§ 14 BGB)

Anbieter: elixxier Software GmbH, Hohnerstraße 25, D-70469 Stuttgart, Deutschland
Geschäftsführer: Johannes Dauner · Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 747501 · USt-IdNr.: DE293140962

Teil A gilt für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Teil B gilt ausschließlich für Unternehmer, Schulen, Hochschulen und Organisationen im Sinne von § 14 BGB. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B geht Teil B vor. Jeder Kunde fällt unter genau einen Geltungsbereich.

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen und EULA

Geltungsbereich: Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

zwischen der elixxier Software GmbH (im Weiteren: elixxier) und dem Käufer (im Weiteren: Verbraucher)

Die nachstehenden Bedingungen regeln den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB. Für Unternehmer, Schulen, Hochschulen und Organisationen (§ 14 BGB) gelten ergänzend die B2B-Lizenzbedingungen in Teil B, die bei Widersprüchen vorgehen.

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der elixxier Software GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB), sowie aufgrund der jeweils gültigen Endkundenlizenzbedingungen (EULA, siehe Abschnitt II), soweit Software und/oder Audio/Video Content geliefert. Sie gelten für alle Bestellungen durch Verbraucher und werden mit jeder Bestellung vom Verbraucher anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die elixxier Software GmbH.

Abschnitt I – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand bei Kauf von Software auf Datenträger oder als Download
    1. Der Verbraucher erwirbt die in der Bestellung bezeichnete Software – also das Programm samt ausführbarem Objektcode einschließlich Handbuch/Kurzanleitung in Dateiform. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Software Add-ons und Updates, in das Programm integrierte Avatare, Lichtset- und Workshopzusatzprogramme. Quellcodes werden nicht mitgeliefert.
    2. Für die Beschaffenheit der von elixxier gelieferten Software ist die bei Versand/der Eröffnung der Downloadmöglichkeit der Vertragsgegenstände gültige und dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende Produktbeschreibung maßgeblich, die auch in dem Handbuch/der Kurzanleitung beschrieben ist.
    3. Für die Installation der Software verweist elixxier auf die in dem/der Handbuch/Kurzanleitung beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Systemumgebung, die beim Verbraucher vorhanden sein muss.
  2. Vertragsschluss
    1. Die Darstellung der Produkte auf der Website von elixxier (www.elixxier.com) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, ein Kaufangebot abzugeben. Der Vertragsschluss kann auf zwei Wegen erfolgen:

      a) Online-Bestellung: Die Bestellung des Verbrauchers (verbindliches Angebot) erfolgt durch Absendung des Online-Bestellformulars über den Warenkorb. Nach Eingang bestätigt elixxier die Bestellung unverzüglich per E-Mail (Bestellbestätigung), in der die Einzelheiten der Bestellung dokumentiert werden. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit Übertragung der Lizenz an den Verbraucher zustande, d. h. mit Bereitstellung des Lizenzschlüssels bzw. der Aktivierungsdaten.

      b) Individuelles Angebot: elixxier kann dem Kunden ein Angebot in Textform unterbreiten (z. B. per E-Mail als PDF). Dieses Angebot ist verbindlich, sofern im Angebot nicht anders angegeben, und kann vom Kunden innerhalb der dort genannten Frist angenommen werden. Die Annahme erfolgt in Textform (E-Mail genügt). Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme bei elixxier zustande.

      elixxier ist berechtigt, Kaufangebote des Verbrauchers innerhalb von 10 Tagen nach Eingang anzunehmen.

    2. Sollte in dem Zeitraum, der zwischen dem Zugang des Angebots des Verbrauchers und der Annahme durch elixxier liegt, eine neue – verbesserte – Fassung eines Produktes erhältlich sein, ist elixxier berechtigt, diese neuere Fassung bereitzustellen, wenn die Funktionalität und Leistungen des neueren Produktes im Wesentlichen identisch und dem Verbraucher der Einsatz des neuen Produktes zumutbar ist.
    3. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen mit der Firma:

      elixxier Software GmbH
      Hohnerstraße 25
      D-70469 Stuttgart
      Telefon: +49 711 2172 805-0
      E-Mail: info@elixxier.com
      Web: www.elixxier.com

  3. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
    1. Der vom Verbraucher zu zahlende Kaufpreis ergibt sich aus der Bestellbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei physischem Versand schließen die Preise die Kosten für Transport und Verpackung ein (Versandkosten).
    2. Zahlungen des Verbrauchers haben per Vorkasse zu erfolgen, gemäß den von elixxier anerkannten Zahlungsmethoden (Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte), soweit nichts anderes vereinbart ist. elixxier behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen, Teillieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, sowie gesetzliche Verzugszinsen und Ersatz weitergehender verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Ein Skonto wird nicht gewährt.
    3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers kann von diesem nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Der Verbraucher kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. Lieferung und Leistungserbringung
    1. Es gelten die von elixxier angegebenen Lieferzeiten bzw. Bereitstellungsfristen.
    2. Die Software wird in der Regel als Download bereitgestellt. Die Leistungspflicht von elixxier ist erfüllt, wenn dem Verbraucher der Lizenzschlüssel bzw. die Aktivierungsdaten in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt wurden und die Software zum Download bereitsteht. Im Falle einer Lieferung auf physischen Datenträgern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zur Lieferung von Waren.
    3. Sollte die bestellte Lizenz aus Gründen, die elixxier nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden können, kann elixxier vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird elixxier den Verbraucher unverzüglich informieren und ggf. eine vergleichbare Alternative vorschlagen. Wenn keine vergleichbare Alternative verfügbar ist oder der Verbraucher diese nicht wünscht, wird elixxier bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
    4. Kommt der Verbraucher in Annahmeverzug oder unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Bereitstellung aus anderen, vom Verbraucher zu vertretenden Gründen, so ist elixxier berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
  5. Vorbehalt von Nutzungsrechten
    1. Die Nutzungsrechte an der Software gehen erst mit vollständiger, vorbehaltloser Zahlung des Kaufpreises von elixxier auf den Verbraucher über. Im Falle einer Lieferung auf physischen Datenträgern geht auch das Eigentum an diesen erst mit vollständiger Zahlung auf den Verbraucher über.
    2. Die Geltendmachung des Vorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  6. Widerrufsbelehrung
    1. Die Widerrufsbelehrung finden Sie unter: https://www.elixxier.com/de/widerruf/
  7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Verbrauchers
    1. Es wird empfohlen, sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte auf den entsprechenden Produktdetailseiten von www.elixxier.com zu informieren; über Zweifelsfragen sollte sich der Verbraucher vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von elixxier bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
    2. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Systemumgebung des Computers für die Nutzung der Vertragsgegenstände sowie eines Onlinezuganges zur Verifizierung/Authentifizierung liegt in der alleinigen Verantwortung des Verbrauchers.
    3. Es wird empfohlen, die von elixxier in dem Handbuch/der Kurzanleitung für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten; über die Onlinehilfeseiten kann sich der Verbraucher über aktuelle Hinweise informieren.
    4. Soweit elixxier über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Verbraucher hieran im erforderlichen und zumutbaren Umfang mit, indem er z. B. Daten- und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.
    5. Dem Verbraucher obliegt die Pflicht, die Daten auf seinem Computersystem regelmäßig gegen Datenverlust zu sichern.
  8. Nutzungsrechte des Verbrauchers

    Die Nutzungsrechte des Verbrauchers an der Software richten sich nach den Endkundenlizenzbedingungen (EULA), die als Abschnitt II dieses Teils beigefügt sind.

  9. Verifizierungsrechte, Online-Authentifizierung

    Zur Sicherung ihres Urheberrechtes an der erworbenen Software führt elixxier nach der Installation des Programms auf dem Computersystem des Verbrauchers eine verschlüsselte Online-Verifizierung und Freischaltung durch. Es ist daher zwingend erforderlich, dass das Computersystem in zeitlicher Nähe zum Installationsvorgang auf das Internet zugreifen kann und der Verbraucher einer interaktiven Verifikation der Software zustimmt. Eine Verifikation findet auch ein weiteres Mal statt, wenn am Computer des Verbrauchers wesentliche Bauteile ausgetauscht werden oder Add-ons installiert werden.

    Sollte die Verifikation mangels Internetkontakt des Computers nicht möglich sein, kann es zu Funktionseinschränkungen kommen. Hierfür übernimmt elixxier keine Verantwortung.

    Es werden keine persönlichen Daten vom Computer des Verbrauchers an elixxier übertragen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verifikation und dem Freischalten des Programms stehen.

  10. Ansprüche bei Sachmängeln / Gewährleistung
    1. Im Falle des Vorliegens eines Mangels der Software ist elixxier im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zunächst zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu überlässt elixxier dem Verbraucher nach seiner Wahl einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel durch Ersatzlieferung.
    2. Der Verbraucher ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.
    3. Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von elixxier oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen. Das Recht zur Geltendmachung der Minderung bleibt unberührt. Unerhebliche Mängel sind leichte Fehler, die keine entscheidende Auswirkung auf die Nutzbarkeit der Software haben. Solche Fehler werden im Rahmen der normalen Weiterentwicklung der Software in einem der nächsten Releases behoben; der Anspruch auf den Erhalt eines solchen Releases richtet sich nach den Endkundenlizenzbedingungen (EULA) bezüglich Updates und Upgrades.
    4. Der Verbraucher trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel durch elixxier zu vertreten ist, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Verbraucher ohne Zustimmung von elixxier das Produkt verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder das Produkt nicht den Hinweisen von elixxier gemäß installiert, verarbeitet, betrieben und gepflegt wurde.
    5. Die Dauer der Gewährleistung für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Lieferung des Vertragsgegenstands. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Als Lieferung gilt die Übermittlung des Lizenzschlüssels bzw. der Aktivierungsdaten an den Verbraucher.
    6. Die Gewährleistung für kostenlos überlassene Software (z. B. Testsoftware oder im Rahmen der Softwarepflege überlassene Software) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    7. elixxier gibt gegenüber dem Verbraucher keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  11. Haftung
    1. elixxier haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet elixxier nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
    3. Bevor die von elixxier vertriebene Software und neue Releases in Betrieb genommen werden, sind die Installationshinweise des Handbuchs/der Kurzanleitung bzw. der Onlinehilfeseiten zu beachten und zur Vermeidung von Datenverlusten vorab eine Datensicherung durchzuführen.
    4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, mindestens täglicher Datensicherung durch den Verbraucher begrenzt.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    6. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  12. Serviceleistungen

    Serviceleistungen werden durch elixxier oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht. Es handelt sich dabei um Leistungen, die nicht im Rahmen der Vertragserfüllung und insbesondere nicht im Rahmen der Gewährleistung erbracht werden. Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen deren Hersteller.

    Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Bedienung der Software sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlerberichten. Support erfolgt ausschließlich per E-Mail nach bestem Bemühen.

    Nicht vom Support umfasst sind insbesondere: Installations- und Einrichtungshilfe, Unterstützung bei der Systemumgebung des Verbrauchers (z. B. Hardware, Netzwerk, Treiber, Betriebssystem), Schulungen, individuelle Anpassungen sowie die Behebung von Problemen, die auf Nichtbeachtung der Systemvoraussetzungen zurückzuführen sind.

  13. Datenschutz

    Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.elixxier.com/de/datenschutzerklaerung/

  14. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine Bestimmung des Vertrags, der Lizenzvereinbarung oder einer Ergänzungsvereinbarung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Unwirksame Regelungen sind durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
    2. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Nur die vorliegende deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Eine Sprachübersetzung dient lediglich der Information des Verbrauchers.

Stand AGB: Februar 2026

Abschnitt II – Endkundenlizenzbedingungen (EULA)

§ 1 Umfang der Nutzungsrechte (Kaufvertrag)

(1) Anzahl und Umfang der zu übertragenden Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag mit der elixxier Software GmbH – nachfolgend elixxier – sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/EULA. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Software Add-ons und Updates, in das Programm integrierte Avatare, Lichtset- und Workshopzusatzprogramme. Der Verbraucher erwirbt das einfache, nicht-ausschließliche Recht, die vertragsgegenständliche Software zu nutzen, d. h. in dem vertraglich vereinbarten Umfang in den Arbeitsspeicher eines Rechners und eines mobilen Computers (z. B. Notebook) zu laden und in dem vereinbarten Umfang permanent auf Massenspeichern zu installieren. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. elixxier weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Hardware-Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrags ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

Hinweis: Für Unternehmer, Schulen, Hochschulen und Organisationen (§ 14 BGB) gelten abweichende Nutzungs- und Aktivierungsregelungen gemäß den B2B-Lizenzbedingungen (Teil B).

(2) Die Nutzungsrechte werden vorbehaltlich der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der aus dem Vertrag für die Überlassung der Software zu zahlenden Vergütung zeitlich unbeschränkt übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Nutzung durch den Verbraucher durch elixxier geduldet und kann nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung jederzeit gekündigt werden.

(3) Software darf im Rahmen dieser Endkundenlizenzbedingungen weitergegeben und/oder verkauft werden. Der Verbraucher ist in diesem Fall verpflichtet, Originaldatenträger und sämtliche Sicherungskopien sowie Handbuch/Kurzanleitung an den Erwerber/Übernehmer auszuhändigen und die Software von seiner Hardware unwiederbringlich zu löschen. Ferner ist der Verbraucher verpflichtet, diese Endkundenlizenzbedingungen an den Dritten zu übermitteln.

(4) Die Software darf Dritten nicht zeitweilig im Wege des ASP (Application Service Provider) oder auf andere Art und Weise zur kommerziellen Nutzung überlassen werden. Es dürfen keine Unterlizenzen vergeben werden.

(5) Im Falle der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts ist der Verbraucher verpflichtet, neben ggf. bestehenden Rückgabepflichten empfangener Leistungen bereits installierte Software von seiner Hardware unwiederbringlich zu löschen.

(6) Die online Community-Tauschplattform ist nicht Bestandteil dieser Endkundenlizenzbedingungen. Für die Nutzung müssen bei der Anmeldung gesonderte AGB, Datenschutz- und Nutzerbestimmungen akzeptiert werden.

§ 2 Verifizierungsrechte, Online-Authentifizierung

Zur Sicherung ihres Urheberrechtes an der erworbenen Software führt elixxier nach der Installation des Programms auf dem Computersystem des Verbrauchers eine verschlüsselte Online-Verifizierung und Freischaltung durch. Es ist daher zwingend erforderlich, dass das Computersystem in zeitlicher Nähe zum Installationsvorgang auf das Internet zugreifen kann und der Verbraucher einer interaktiven Verifikation der Software zustimmt.

Eine Verifikation findet auch ein weiteres Mal statt, wenn am Computer des Verbrauchers wesentliche Bauteile ausgetauscht werden oder Add-ons installiert werden.

Sollte die Verifikation mangels Internetkontakt des Computers nicht möglich sein, kann es zu Funktionseinschränkungen kommen. Hierfür übernimmt elixxier keine Verantwortung.

Es werden keine persönlichen Daten vom Computer des Verbrauchers an elixxier übertragen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verifikation und dem Freischalten des Programms stehen.

§ 3 Regelungen für Updates und Upgrades

(1) Ab der Software Version 3 gilt: Mit dem Kauf der Software erhält der Kunde für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Kaufdatum Anspruch auf alle von elixxier veröffentlichten Updates (Fehlerbehebungen, kleinere Verbesserungen) und Upgrades (neue Funktionen, größere Weiterentwicklungen). Ein Anspruch auf die Veröffentlichung von Updates oder Upgrades zu einem bestimmten Zeitpunkt oder mit einem bestimmten Funktionsumfang besteht jedoch nicht. Die Entscheidung über die Entwicklung, die Häufigkeit und den Inhalt solcher Veröffentlichungen liegt allein im Ermessen von elixxier.

(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums von einem Jahr kann der Kunde das Recht auf weitere Updates und Upgrades durch den Erwerb einer kostenpflichtigen Verlängerung im Kundenkonto erneuern. Entscheidet sich der Kunde gegen eine Verlängerung, bleibt sein Nutzungsrecht für die zum Zeitpunkt des Ablaufs installierte Version der Software (letzter Stand) unberührt. Er kann diese Version zeitlich unbeschränkt weiterverwenden, erhält jedoch keine weiteren Updates oder Upgrades.

(3) Das Nutzungsrecht an der bisherigen Software, die durch installierte Updates oder Upgrades technisch ersetzt wird, erlischt innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Verbraucher die neue Software produktiv einsetzt, spätestens aber drei Kalendermonate nach Bereitstellung der neuen Software. Der Verbraucher ist berechtigt, zu Archivierungs- oder Sicherungszwecken jeweils eine Kopie der Software anzufertigen.

(4) Soweit der Verbraucher die Software an Dritte weitergibt oder verkauft, ist dieser Vorgang unter Benennung des Namens und der Anschrift des Dritten der elixxier anzuzeigen. Der Dritte hat nur dann einen Anspruch auf Updates und Upgrades, wenn der Übergang der Software bei elixxier ordnungsgemäß registriert wurde und der Zeitraum für den Erhalt von Updates/Upgrades noch nicht abgelaufen ist oder eine gültige Verlängerung vorliegt.

§ 4 Regelungen für Testsoftware

(1) Dem Verbraucher wird das einfache, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des vereinbarten Testzeitraumes begrenzte Nutzungsrecht für die Software übertragen. Das Recht umfasst nur die Befugnis, die Software auf einen Computer zu laden und zu benutzen. Es wird kein anderes Nutzungsrecht übertragen.

(2) Der Verbraucher ist ohne vorherige Einwilligung von elixxier nicht berechtigt, das Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen oder diesem entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

(3) Der Verbraucher verpflichtet sich, die Software und Dokumentationen ohne ausdrückliche Einwilligung von elixxier weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen.

(4) Zweck der Rechtsübertragung ist es, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, die Software eine begrenzte Zeitdauer zu erproben.

(5) Nach Ablauf dieser Zeit ist der Verbraucher verpflichtet, die Testversion umgehend nebst sämtlichen Kopien zu löschen, es sei denn, der Verbraucher hat zu diesem Zeitpunkt ein weiterführendes Nutzungsrecht an der Software erworben.

(6) elixxier kann das überlassene Nutzungsrecht jederzeit verlängern oder vor Ablauf der Frist kündigen.

(7) elixxier behält sich vor, die Testversion in ihrem Leistungsumfang und ihrer Funktionalität zu begrenzen oder zu erweitern.

§ 5 Evaluierungslizenzen

elixxier räumt keine Evaluierungslizenzen ein.

§ 6 Dekompilierung und Softwareänderungen

(1) Die Software ist mit einem Kopierschutz versehen. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Verbraucher die Beweislast. Der Verbraucher muss elixxier die vorgenommenen Softwareänderungen sowie die aufgetretenen Störungssymptome mittels detaillierter Erläuterung in Textform (§ 126b BGB) anzeigen.

(2) Die entsprechenden Handlungen nach Abs. 1 dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis zu elixxier stehen, wenn elixxier die gewünschten Softwareänderungen oder Fehlerbehebungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will oder kann. elixxier ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen.

(3) Sofern eine Dekompilierung vorgenommen werden soll, hat der Verbraucher die notwendigen Informationen bei elixxier zu erfragen.

(4) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 7 KI-Schutz und Text- und Data-Mining

(1) Die Nutzung der Software, der mitgelieferten Inhalte (z. B. Presets, Modelle, Texturen, HDRIs, Vorlagen) oder der mit der Software erstellten Arbeitsergebnisse zum Training, Fine-Tuning, Testen oder Evaluieren von KI-Modellen sowie für Text- und Data-Mining ist untersagt. Das gilt auch für Uploads in KI-Dienste, sofern dadurch eine entsprechende Nutzung ermöglicht wird.

(2) elixxier erklärt hiermit den Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG.

§ 8 Gewährleistung

(1) elixxier gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht. Eine Garantie dafür, dass die Software fehlerfrei arbeitet, in allen Hard- und Softwarekombinationen funktioniert oder für einen bestimmten Zweck des Verbrauchers geeignet ist, wird nicht übernommen.

(2) Bei Mängeln gelten die Gewährleistungsregelungen in den AGB (Abschnitt I), insbesondere Nr. 10.

(3) elixxier gibt gegenüber dem Verbraucher keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus der EULA die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird auch insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Sollte eine Bestimmung der EULA unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der EULA im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

(3) Nur die vorliegende deutsche Fassung der EULA ist rechtsgültig und verbindlich. Eine Sprachübersetzung dient lediglich der Information.

Copyright © by elixxier Software GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Stand EULA: Februar 2026

Teil B – B2B-Lizenzbedingungen (Multi-User Device)

Geltungsbereich: Unternehmer, Schulen, Hochschulen und Organisationen (§ 14 BGB)

Für Verbraucher (Privatpersonen): Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und EULA in Teil A.

1. Geltungsbereich und Vorrang

1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Schulen, Hochschulen und Organisationen („Kunde“) im Sinne von § 14 BGB.

1.2 Sie ergänzen die allgemeinen AGB/EULA von elixxier (Teil A). Bei Widersprüchen gehen diese B2B-Lizenzbedingungen vor.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn elixxier ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Definitionen

2.1 Software: set.a.light 3D inkl. Installationsdateien, Aktivierungssystem, Updates und Dokumentation.

2.2 Assets: mitgelieferte Inhalte (z. B. Presets, Modelle, Texturen, HDRIs, Vorlagen).

2.3 Arbeitsergebnisse (Outputs): Ergebnisse, die der Kunde mit der Software erstellt (z. B. Renderings, Setpläne, Animationen).

2.4 Gerät / Workstation: ein Arbeitsplatzrechner. Virtuelle Maschinen, Cloud-Instanzen und Terminalserver gelten ebenfalls als „Gerät“, sofern sie wie ein Arbeitsplatz genutzt werden.

2.5 Interne Zwecke: Nutzung innerhalb der eigenen Organisation des Kunden. Dazu zählt auch die Nutzung durch vom Kunden beauftragte Freelancer, sofern diese ausschließlich für den Kunden tätig werden und keinen eigenen Nutzungszweck verfolgen.

3. Lizenzgewährung und Grundprinzip (Device-based / Seat)

3.1 elixxier räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, beschränkt auf interne Zwecke und den erworbenen Lizenztyp.

3.2 Die Lizenzierung erfolgt gerätebezogen (Device-based / Seat). Die Nutzung auf einem rechtmäßig lizenzierten Gerät ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Jede vom Kunden autorisierte Person darf die Software auf dem lizenzierten Gerät für interne Zwecke nutzen.

3.3 Der Kunde darf die Software nur im Umfang der erworbenen Lizenzen installieren/aktivieren. Eine Umgehung von Lizenzmechanismen ist untersagt.

4. Lizenztypen und Aktivierungsregeln

4.1 Indie / Small Studio Lizenz
Gilt für Kunden mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz (orientiert an EU 2003/361/EG).

Regelung: Eine Lizenz berechtigt zur Aktivierung auf einem Hauptrechner sowie auf bis zu zwei weiteren Computern (z. B. Laptop/Home-Office) für interne Zwecke. Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten ist untersagt.

4.2 Enterprise Lizenz
Gilt für alle gewerblichen Kunden, welche die Kriterien von 4.1 überschreiten.

Regelung: Jede Lizenz berechtigt zur Installation und Aktivierung auf genau einem (1) primären Arbeitsplatzrechner (Workstation). Eine Aktivierung auf weiteren Geräten mit derselben Lizenz ist untersagt.

4.3 Education Lizenz
Gilt für Schulen, Hochschulen und deren Lehrpersonal.

Regelung: Jede Lizenz ist strikt auf eine einzige Aktivierung (Single-Seat) auf einer Workstation begrenzt.

4.4 Stichtag und Nachweis (Indie)
Die Einordnung als Indie/Small Studio erfolgt anhand der Verhältnisse zum Kaufzeitpunkt. Der Kunde sichert zu, die Kriterien zu erfüllen. elixxier ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten einen geeigneten Nachweis anzufordern. Überschreitet der Kunde die Kriterien, ist ab diesem Zeitpunkt eine passende Lizenz (z. B. Enterprise) zu erwerben.

5. Installation, Aktivierung, Hardwarewechsel

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzdaten, Aktivierungsschlüssel und Zugänge vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

5.2 elixxier kann zur Lizenzprüfung eine Online-Verifizierung einsetzen und Maßnahmen vorsehen, um missbräuchliche Mehrfachaktivierungen zu verhindern.

5.3 Hardwarewechsel: Der Umzug einer Lizenz auf ein Ersatzgerät ist zulässig, setzt jedoch die vorherige Deaktivierung auf dem ursprünglichen Gerät voraus. Ist eine Deaktivierung technisch nicht möglich (z. B. bei Defekt oder Diebstahl des Geräts), kann elixxier die Aktivierung auf Anfrage des Kunden manuell zurücksetzen.

6. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Assets

6.1 Outputs: Der Kunde darf die mit der Software erstellten Arbeitsergebnisse für eigene gewerbliche Zwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen (z. B. Marketing, Kundenprojekte).

6.2 Assets: Assets dürfen in Outputs verwendet werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Bereitstellung der Assets als Assets (z. B. als Download, Bibliothek, Asset-Pack, Template-Sammlung), auch auszugsweise, ist nicht erlaubt.

7. Unzulässige Nutzung

Untersagt ist insbesondere:
a) Vermietung, Verleih oder Überlassung der Software zur Nutzung durch Dritte außerhalb der internen Zwecke,
b) Bereitstellung der Software als Service/Hosting für Dritte (z. B. Zugriff des Dritten auf die Software),
c) Umgehung, Entfernung oder Manipulation von Schutzmechanismen und Lizenzprüfungen,
d) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt,
e) Entfernen oder Verändern von Urhebervermerken, Seriennummern oder Identifikationsmerkmalen.

8. KI-Schutz (Opt-out) und Text- und Data-Mining

8.1 Die Nutzung der Software, der Assets oder der Outputs zum Training, Fine-Tuning, Testen oder Evaluieren von KI-Modellen sowie für Text- und Data-Mining ist untersagt. Das gilt auch für Uploads in KI-Dienste, sofern dadurch eine entsprechende Nutzung ermöglicht wird.

8.2 elixxier erklärt hiermit den Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG.

9. Wartung, Updates und Support

9.1 Die Lizenz ist zeitlich unbeschränkt (perpetual). Wartung (Updates und Support) ist für 12 Monate ab Kauf enthalten.

9.2 Nach Ablauf kann die Software weiter genutzt werden, jedoch ohne Anspruch auf weitere Updates oder Support, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.

9.3 Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Bedienung der Software sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlerberichten. Support erfolgt ausschließlich per E-Mail nach bestem Bemühen. Es bestehen keine garantierten Reaktionszeiten (keine SLA). Supportzeiten richten sich nach den gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg.

9.4 Nicht vom Support umfasst sind insbesondere: Installations- und Einrichtungshilfe, Unterstützung bei der Systemumgebung des Kunden (z. B. Hardware, Netzwerk, Treiber, Betriebssystem), Schulungen, individuelle Anpassungen sowie die Behebung von Problemen, die auf Nichtbeachtung der Systemvoraussetzungen zurückzuführen sind. Solche Leistungen können auf Anfrage gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

10. Weiterverkauf / Übertragung der Lizenz (Second-Hand)

10.1 Der Kunde darf eine Lizenz an einen Dritten weiterverkaufen oder übertragen, wenn der Kunde die Nutzung der Software vollständig und dauerhaft einstellt. Das umfasst auch die Einstellung der Nutzung durch Mitarbeiter, Freelancer und sonstige vom Kunden autorisierte Personen.

10.2 Voraussetzung ist, dass der Kunde die Software auf allen Geräten deinstalliert und alle Aktivierungen im Rahmen der Möglichkeiten ordnungsgemäß deaktiviert.

10.3 Der Kunde hat elixxier die Übertragung in Textform anzuzeigen (E-Mail genügt) und dabei Lizenzdaten sowie den Erwerber zu benennen, damit elixxier die Lizenz technisch umstellen kann.

10.4 Eine Aufspaltung der Lizenz (z. B. Teilübertragung einzelner Aktivierungen) ist ausgeschlossen.

10.5 Für den Erwerber gelten diese Lizenzbedingungen unverändert.

11. Systemvoraussetzungen

Die Funktionsfähigkeit wird nur bei Einhaltung der Systemvoraussetzungen gewährleistet, insbesondere einer dedizierten und unterstützten GPU. Der Kunde ist für eine geeignete IT-Umgebung selbst verantwortlich.

12. Gewährleistung (B2B)

12.1 Technische Angaben, Screenshots und Werbeaussagen sind Leistungsbeschreibungen, aber keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet.

12.2 Im B2B-Bereich erfolgt die Gewährleistung zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach Wahl von elixxier.

12.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen und elixxier nachvollziehbare Informationen zur Fehleranalyse zur Verfügung zu stellen.

12.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Nutzung, Nichtbeachtung der Systemvoraussetzungen oder Eingriffen in die Software durch den Kunden oder Dritte.

13. Haftung

13.1 elixxier haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet elixxier nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

13.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, mindestens täglicher Datensicherung durch den Kunden begrenzt.

13.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Beendigung bei Verstoß

14.1 Bei wesentlichem Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen ist elixxier berechtigt, die Nutzung zu untersagen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

14.2 In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung einzustellen, die Software zu deinstallieren und vorhandene Aktivierungen zu deaktivieren.

15. Drittkomponenten

Die Software kann Komponenten Dritter enthalten (z. B. Open-Source-Software). Für diese Komponenten können zusätzliche Lizenzbedingungen gelten, die im Produkt oder in der Dokumentation bereitgestellt werden. Diese gehen im Konfliktfall für die jeweilige Komponente vor.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Stand: Februar 2026