1. Geltungsbereich und Vorrang
1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Schulen, Hochschulen und Organisationen („Kunde“) im Sinne von § 14 BGB.
1.2 Sie ergänzen die allgemeinen AGB/EULA von elixxier (Teil A). Bei Widersprüchen gehen diese B2B-Lizenzbedingungen vor.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn elixxier ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Definitionen
2.1 Software: set.a.light 3D inkl. Installationsdateien, Aktivierungssystem, Updates und Dokumentation.
2.2 Assets: mitgelieferte Inhalte (z. B. Presets, Modelle, Texturen, HDRIs, Vorlagen).
2.3 Arbeitsergebnisse (Outputs): Ergebnisse, die der Kunde mit der Software erstellt (z. B. Renderings, Setpläne, Animationen).
2.4 Gerät / Workstation: ein Arbeitsplatzrechner. Virtuelle Maschinen, Cloud-Instanzen und Terminalserver gelten ebenfalls als „Gerät“, sofern sie wie ein Arbeitsplatz genutzt werden.
2.5 Interne Zwecke: Nutzung innerhalb der eigenen Organisation des Kunden. Dazu zählt auch die Nutzung durch vom Kunden beauftragte Freelancer, sofern diese ausschließlich für den Kunden tätig werden und keinen eigenen Nutzungszweck verfolgen.
3. Lizenzgewährung und Grundprinzip (Device-based / Seat)
3.1 elixxier räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, beschränkt auf interne Zwecke und den erworbenen Lizenztyp.
3.2 Die Lizenzierung erfolgt gerätebezogen (Device-based / Seat). Die Nutzung auf einem rechtmäßig lizenzierten Gerät ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Jede vom Kunden autorisierte Person darf die Software auf dem lizenzierten Gerät für interne Zwecke nutzen.
3.3 Der Kunde darf die Software nur im Umfang der erworbenen Lizenzen installieren/aktivieren. Eine Umgehung von Lizenzmechanismen ist untersagt.
4. Lizenztypen und Aktivierungsregeln
4.1 Indie / Small Studio Lizenz
Gilt für Kunden mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz (orientiert an EU 2003/361/EG).
Regelung: Eine Lizenz berechtigt zur Aktivierung auf einem Hauptrechner sowie auf bis zu zwei weiteren Computern (z. B. Laptop/Home-Office) für interne Zwecke. Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten ist untersagt.
4.2 Enterprise Lizenz
Gilt für alle gewerblichen Kunden, welche die Kriterien von 4.1 überschreiten.
Regelung: Jede Lizenz berechtigt zur Installation und Aktivierung auf genau einem (1) primären Arbeitsplatzrechner (Workstation). Eine Aktivierung auf weiteren Geräten mit derselben Lizenz ist untersagt.
4.3 Education Lizenz
Gilt für Schulen, Hochschulen und deren Lehrpersonal.
Regelung: Jede Lizenz ist strikt auf eine einzige Aktivierung (Single-Seat) auf einer Workstation begrenzt.
4.4 Stichtag und Nachweis (Indie)
Die Einordnung als Indie/Small Studio erfolgt anhand der Verhältnisse zum Kaufzeitpunkt. Der Kunde sichert zu, die Kriterien zu erfüllen. elixxier ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten einen geeigneten Nachweis anzufordern. Überschreitet der Kunde die Kriterien, ist ab diesem Zeitpunkt eine passende Lizenz (z. B. Enterprise) zu erwerben.
5. Installation, Aktivierung, Hardwarewechsel
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzdaten, Aktivierungsschlüssel und Zugänge vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
5.2 elixxier kann zur Lizenzprüfung eine Online-Verifizierung einsetzen und Maßnahmen vorsehen, um missbräuchliche Mehrfachaktivierungen zu verhindern.
5.3 Hardwarewechsel: Der Umzug einer Lizenz auf ein Ersatzgerät ist zulässig, setzt jedoch die vorherige Deaktivierung auf dem ursprünglichen Gerät voraus. Ist eine Deaktivierung technisch nicht möglich (z. B. bei Defekt oder Diebstahl des Geräts), kann elixxier die Aktivierung auf Anfrage des Kunden manuell zurücksetzen.
6. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Assets
6.1 Outputs: Der Kunde darf die mit der Software erstellten Arbeitsergebnisse für eigene gewerbliche Zwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen (z. B. Marketing, Kundenprojekte).
6.2 Assets: Assets dürfen in Outputs verwendet werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Bereitstellung der Assets als Assets (z. B. als Download, Bibliothek, Asset-Pack, Template-Sammlung), auch auszugsweise, ist nicht erlaubt.
7. Unzulässige Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
a) Vermietung, Verleih oder Überlassung der Software zur Nutzung durch Dritte außerhalb der internen Zwecke,
b) Bereitstellung der Software als Service/Hosting für Dritte (z. B. Zugriff des Dritten auf die Software),
c) Umgehung, Entfernung oder Manipulation von Schutzmechanismen und Lizenzprüfungen,
d) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt,
e) Entfernen oder Verändern von Urhebervermerken, Seriennummern oder Identifikationsmerkmalen.
8. KI-Schutz (Opt-out) und Text- und Data-Mining
8.1 Die Nutzung der Software, der Assets oder der Outputs zum Training, Fine-Tuning, Testen oder Evaluieren von KI-Modellen sowie für Text- und Data-Mining ist untersagt. Das gilt auch für Uploads in KI-Dienste, sofern dadurch eine entsprechende Nutzung ermöglicht wird.
8.2 elixxier erklärt hiermit den Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG.
9. Wartung, Updates und Support
9.1 Die Lizenz ist zeitlich unbeschränkt (perpetual). Wartung (Updates und Support) ist für 12 Monate ab Kauf enthalten.
9.2 Nach Ablauf kann die Software weiter genutzt werden, jedoch ohne Anspruch auf weitere Updates oder Support, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
9.3 Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Bedienung der Software sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlerberichten. Support erfolgt ausschließlich per E-Mail nach bestem Bemühen. Es bestehen keine garantierten Reaktionszeiten (keine SLA). Supportzeiten richten sich nach den gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg.
9.4 Nicht vom Support umfasst sind insbesondere: Installations- und Einrichtungshilfe, Unterstützung bei der Systemumgebung des Kunden (z. B. Hardware, Netzwerk, Treiber, Betriebssystem), Schulungen, individuelle Anpassungen sowie die Behebung von Problemen, die auf Nichtbeachtung der Systemvoraussetzungen zurückzuführen sind. Solche Leistungen können auf Anfrage gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
10. Weiterverkauf / Übertragung der Lizenz (Second-Hand)
10.1 Der Kunde darf eine Lizenz an einen Dritten weiterverkaufen oder übertragen, wenn der Kunde die Nutzung der Software vollständig und dauerhaft einstellt. Das umfasst auch die Einstellung der Nutzung durch Mitarbeiter, Freelancer und sonstige vom Kunden autorisierte Personen.
10.2 Voraussetzung ist, dass der Kunde die Software auf allen Geräten deinstalliert und alle Aktivierungen im Rahmen der Möglichkeiten ordnungsgemäß deaktiviert.
10.3 Der Kunde hat elixxier die Übertragung in Textform anzuzeigen (E-Mail genügt) und dabei Lizenzdaten sowie den Erwerber zu benennen, damit elixxier die Lizenz technisch umstellen kann.
10.4 Eine Aufspaltung der Lizenz (z. B. Teilübertragung einzelner Aktivierungen) ist ausgeschlossen.
10.5 Für den Erwerber gelten diese Lizenzbedingungen unverändert.
11. Systemvoraussetzungen
Die Funktionsfähigkeit wird nur bei Einhaltung der Systemvoraussetzungen gewährleistet, insbesondere einer dedizierten und unterstützten GPU. Der Kunde ist für eine geeignete IT-Umgebung selbst verantwortlich.
12. Gewährleistung (B2B)
12.1 Technische Angaben, Screenshots und Werbeaussagen sind Leistungsbeschreibungen, aber keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet.
12.2 Im B2B-Bereich erfolgt die Gewährleistung zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach Wahl von elixxier.
12.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen und elixxier nachvollziehbare Informationen zur Fehleranalyse zur Verfügung zu stellen.
12.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Nutzung, Nichtbeachtung der Systemvoraussetzungen oder Eingriffen in die Software durch den Kunden oder Dritte.
13. Haftung
13.1 elixxier haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet elixxier nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
13.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, mindestens täglicher Datensicherung durch den Kunden begrenzt.
13.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Beendigung bei Verstoß
14.1 Bei wesentlichem Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen ist elixxier berechtigt, die Nutzung zu untersagen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
14.2 In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung einzustellen, die Software zu deinstallieren und vorhandene Aktivierungen zu deaktivieren.
15. Drittkomponenten
Die Software kann Komponenten Dritter enthalten (z. B. Open-Source-Software). Für diese Komponenten können zusätzliche Lizenzbedingungen gelten, die im Produkt oder in der Dokumentation bereitgestellt werden. Diese gehen im Konfliktfall für die jeweilige Komponente vor.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Stand: Februar 2026